Kosten
Üblicherweise bewegt sich Beratung wie Mediation im Rahmen von fünf bis sieben Terminen à 60 Minuten. Manchmal klärt sich ein Thema aber auch deutlich schneller oder entwickelt sich anders als gedacht und öffnet einen längeren Prozess. Die Zahl der Stunden kann daher bei Bedarf erweitert oder verkürzt werden. Die erste Stunde ist dem dem gegenseitigen Kennenlernen gewidmet.
Die Kosten für Beratungen, Supervisionen und Mediationen liegen zwischen bei 60,- und 120 Euro (+MwSt)
Kosten für Workshops rechne ich zumeist Pauschal ab und vereinbare sie individuell.
Die Kosten für die Seminare sind gesondert jeweils neben dem Seminartermin vermerkt.
Ort
Ich praktiziere zumeist in einem Raum in Berlin Schöneberg (Nahe des Viktoria Luise Platzes).
Ich komme aber in speziellen Fällen auch in Ihre Räumlichkeiten.
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fassung vom 4.3.2022)
1 Geltungsbereich, Rechtsnatur
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von diversen Beratungsformaten und Veranstaltungen von Nora Gores wie z.B. Seminare, Workshops, Moderationen, Coachings, Mediationen, Supervisionen und Trainings (im folgenden „Leistungen“ oder „Veranstaltungen) und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Nora Gores und den Teilnehmer*innen dieser Veranstaltungen (nachfolgend „Auftraggeber*innen“ genannt)
1.2 Für sämtliche Geschäftsbeziehungen im obigen Sinne gelten ausschließlich diese AGB. Mit der Beauftragung von Nora Gores gelten diese Bedingungen von den Auftraggeber*innen als angenommen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuelle Fassung.
1.3 AGB der Auftraggeber*innen finden keine Anwendung; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.4 Abweichende Individualvereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB, müssen jedoch schriftlich vereinbart werden.
1.5 Die mit Nora Gores abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas andres vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgsziels.
2 Vertragsschluss
2.1. Ein Beratungsvertrag kommt durch die auf das Angebot von Nora Gores folgende Auftragserteilung durch die Auftraggeber*innen zustande. Sowohl das Angebot als auch die Auftragserteilung kann per E-Mail, Brief oder auch mündlich also telefonisch oder persönlich erfolgen.
2.2. Ein Vertrag zur Teilnahme an einer Veranstaltung (Seminar/Training/Workshop) kommt erst nach Zahlungseingang zustande.
3 Leistungsumfang und Gewährleistung
3.1 Für Art und Umfang der von Nora Gores zu erbringenden Leistungen ist der im Einzelfall erteilte Auftrag bzw. die Ankündigung der Veranstaltung maßgebend.
3.2 Veranstaltungen werden entsprechend der jeweiligen Ankündigung von Nora Gores bzw. entsprechend der mit den Auftraggeber*innen gesonderten Vereinbarung durchgeführt. Nora Gores behält sich Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
3.3 Es besteht kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.
3.4 Personenbezogene Leistungen von Nora Gores, wie z.B. Coaching, Beratung und Mediation, sind dann erbracht, wenn die vereinbarten Termine/Sitzungen stattgefunden haben. Es ist für die Erbringung der Leistung irrelevant, ob oder wann die Auftraggeber*innen Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umsetzt.
3.5 Nora Gores ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen auch Unterauftragnehmer*innen einzusetzen.
3.6. Nora Gores verpflichtet sich, ihre Leistungen ordnungsgemäß und vertragsgerecht zu erbringen, wobei sowohl der Auftragnehmerin, als auch den Auftraggeber*innen bewusst ist, dass jede Form der Beratung Unwägbarkeiten beinhaltet. Nora Gores haftet daher nicht, wenn die erbrachten Leistungen nicht zum gewünschten Erfolg führen. Nora Gores übernimmt insbesondere weder Garantie noch Haftung für die (unternehmerischen) Ziele, die die Auftraggeber*innen zur Beauftragung von Nora Gores bewogen haben mögen.
3.7. Erkennbare Pflichtverletzungen müssen spätestens bis zum 12. Tag nach Leistungserbringung schriftlich gerügt werden. Rügen müssen eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung des Mangels enthalten. Eine nicht frist- oder formgerechte Rüge schließt jedweden Anspruch der Auftraggeber*innen wegen Pflichtverletzung auf Grund von Schlechtleistung aus.
4 Terminvereinbarungen, Dauer, Stornobedingungen für Einzelberatungen, Supervisionen und Mediationen
4.1 Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort der Beratungen werden von den Parteien einvernehmlich vereinbart. Die Auftraggeber*innen verpflichtet sich, pünktlich zu erscheinen. Der Termin verlängert sich nicht, durch spätes Erscheinen.
4.2 Je nach Anliegen kann sich eine Beratung von einem einmaligen Gespräch bis zu einem Prozess erstrecken, der mehrere Monate in Anspruch nimmt.
4.3 Eine Absage oder Terminverschiebung der Sitzungen ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Danach sowie bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird die vereinbarte Vergütung in voller Höhe geschuldet.
4.4. Nora Gores ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben. Dies gilt auch im Fall von Krankheit, Unfall oder ähnlichem. In diesem Fall wird Nora Gores den Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder mündlich verständigen und zeitnah einen Ersatztermin anbieten. Ein Anspruch auf Ersatz nutzloser Aufwendungen besteht nicht.
4.5. Entschließt sich der*die Auftraggeber*in die Beratung von Nora Gores nicht weiter in Anspruch zu nehmen, so kann er*sie den Vertrag beenden. Dies geschieht ausschließlich schriftlich (Brief/Mail/SMS) Es gilt der Zeitpunkt des Eingangs des Schreibens bei der Auftragnehmerin. Bereits in Anspruch genommene Leistungen sind unabhängig davon zu bezahlen.
5 Buchung und Stornierung für Trainings, Workshops, Seminare
5.1 Diese Vereinbarung bezieht sich nur auf Veranstaltungen, die von Nora Gores selbst organisiert sind und über ihre Webseite angekündigt werden.
5.2.Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort der Veranstaltungen werden auf der Webseite der Auftragnehmerin (www.noragores.de) vorab veröffentlicht. Die Auftraggeber*innen verpflichtet sich, pünktlich zu erscheinen.
5.3 Eine Buchung des Trainings/Seminars/Workshops gilt erst als verbindlich, nachdem die Zahlung der Veranstaltungskosten bei der Auftragnehmerin eingegangen ist.
5.4 Ein Rücktritt von der Teilnahme an einem Seminar/Workshop/Training durch die Arbeitgeber*innen muss schriftlich erfolgen.
5.5. Bei einer Stornierung der Anmeldung entstehen folgende Ausfallkosten:
- bis sechs Wochen vor Seminarbeginn: keine
- bis eine Woche vor Seminarbeginn: 50% des Betrages; Dem*der rücktretenden Teilnehmer*in steht frei, eine Ersatzperson zu benennen, die den Workshop/das Training/das Seminar statt ihrer besucht.
- bei Nichtabsage oder Absage in den letzten 7 Tagen vor Seminarbeginn: 100% der Seminarkosten
Dem*der rücktretenden Teilnehmer*in steht frei, eine Ersatzperson zu benennen, die den Workshop/das Training/das Seminar statt ihrer besucht
5.6. Nora Gores ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Hindernisse zur Leistungserbringung, aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem. In diesem Fall wird Nora Gores den Auftraggeber unverzüglich, schriftlich oder mündlich verständigen und zeitnah einen Ersatztermin anbieten. Ein Anspruch auf Ersatz nutzloser Aufwendungen besteht nicht.
6 Mitwirkungspflichten der Auftraggeber*innen und Gewährleistung
6.1 Im Rahmen des Beratungsprozesses steht Nora Gores den Auftragnehmer*innen zur Seite, um einen Prozess zur Entscheidungsfindung, Versöhnung, Entwicklung von Visionen oder zur Bearbeitung anderer Anliegen anzustoßen. Jede Form von Beratung (Supervision, Coaching, Mediation) beruht auf der Mitwirkung der Auftraggeber*innen. Eine Bereitschaft zur aktiven Teilnahme schließt Öffnung und Selbstreflexion mit ein und ist die Grundvoraussetzung für die gemeinsame Arbeit. In den allermeisten Fällen findet die gewünschte Veränderung nicht während der Beratungszeit statt. Vielmehr ist das Beratungsgespräch nur der Anlass für einen Veränderungsprozess der im Rahmen der Beratung angestoßen werden will.
6.2. Nora Gores orientiert ihre Beratung bestmöglich an den Bedürfnissen der Vertagspartner*innen. Dies fußt auf der Grundlage der von den Auftraggeber*innen zur Verfügung gestellten Information. Die Gewähr für sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt ausschließlich bei den Auftraggeber*innen.
6.3. Für etwaige Beratungsfehler und/oder Mängel einer von Nora Gores ausgeführten Leistung besteht keine Haftung durch die Auftragnehmerin, wenn diese eine Folge davon sind, dass Auftragnhmer*innen ihrer Mitwirkungspflicht (in Teilen oder gänzlich) nicht nachkommen. Im Streitfall obliegt es den Auftraggeber*innen die vollständige Erfüllung ihrer Mitwirkungspflichten nachzuweisen.
7 Vergütung
7.1 Die Vergütung von Beratungsleitungen ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, unbar gegen Rechnung zu zahlen und mit Zugang der Rechnung bei den Auftraggeber*innen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit dies in der Rechnung nicht anders aufgeführt ist. Fort- und Weiterbildungen oder Seminare sind vor Beginn der Veranstaltung in voller Höhe zu bezahlen, sofern keine andere Absprache besteht.
7.2 Soweit nicht ausdrücklich ein Fest-/ Pauschalpreis vereinbart ist, schuldet der*die Auftraggeber*in die Zahlung einer Vergütung nach geleistetem Aufwand.
7.3 Nora Gores kann eine Teilvergütung in Anspruch nehmen und die geleistete Arbeit in monatlichen Zeitabschnitten abrechnen.
7.4 Kommen die Auftraggeber*innen mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist Nora Gores berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung einzustellen, ohne dass Nora Gores ihrerseits in Verzug gerät; vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer des Zahlungsverzugs zuzüglich erforderlicher Anlaufzeiten.
8 Vortragsinhalte, Seminarunterlagen; Urheberrechte
8.1 Die Veranstaltungen werden von Nora Gores sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt.
8.2 Nora Gores übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Seminarunterlagen.
8.3 Das Urheberrecht an den von Nora Gores und ihren Mitarbeiter*innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (so z.B. Handouts, Konzepte, Angebote, Berichte, Analysen, Zeichnungen, Grafiken, Programme, etc.) verbleiben bei Nora Gores. Den Auftraggeber*innen ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Nora Gores ganz oder auszugsweise zu nutzen, zu vervielfältigen, weiterzuverarbeiten oder an Dritte weiterzugeben. Eine Veröffentlichung im Ganzen oder in Teilen ist untersagt. Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Veranstaltungen ist nur mit der schriftlichen Genehmigung durch Nora Gores zulässig.
9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihr im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen der anderen Partei, die den Umständen nach als vertraulich anzusehen sind, geheim zu halten. Das gilt insbesondere für Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebsgeheimnis erkennbar sind. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages dauerhaft bestehen.
10 Datenschutz und Datensicherheit
10.1 Nora Gores verarbeitet personenbezogene Daten der Auftraggeber*innen zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke. Dazu setzt Nora Gores auch automatische Datenverarbeitungsprogramme ein. Bei der Datenverarbeitung erfüllt Nora Gores alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen. Nora Gores behandelt diese Information vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, ausgenommen an Personen, welche die Daten zur Abwicklung des Vertrages benötigen.
10.2 Zur Vertragsabwicklung werden Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten sowie E-Mail-Adresse der Auftraggeber*innen benötigt. Die personenbezogenen Daten werden von Nora Gores ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung genutzt.
10.3.Die Auftraggeber*innen können jederzeit Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten erhalten.
11 Haftungsbeschränkungen
11.1 Soweit sich aus diesen AGB, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, haftet Nora Gores bei Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.2 Auf Schadensersatz haftet Nora Gores, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Nora Gores, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in letzterem Fall ist die Haftung von Nora Gores jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung von Nora Gores ausgeschlossen.
11.3 Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziff. 12.2 gilt auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Nora Gores nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat sowie eine etwaige persönliche Haftung von Organen sowie Sachverständigen und sonstigen Mitarbeiter*innen von Nora Gores. Sie gilt nicht, soweit Nora Gores bzw. die vorgenannten Personen einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei Ansprüchen aus einer Beschaffenheitsgarantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.4 Die Auftraggeber*innen haben etwaige Schäden, für die Nora Gores haften soll, unverzüglich und direkt bei Nora Gores schriftlich anzuzeigen.
12.5 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12 Schlussbestimmungen
12.1 Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, auch dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.
12.2 Der Erfüllungsort und Gerichtsstand der Verträge von Nora Gores ist Berlin.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.